Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Anwendungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit dem Rose Boardinghouse (wird nachgehend mit RB bezeichnet) in Großbottwar über die Überlassung von Zimmern und Mikroappartements (Z+MA) zur Beherbergung,
  3. AGB des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen und finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
  4. Sollten einzelne der nachstehenden Regelungen aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht. Der Kunde erkennt an, dass diesen AGB etwaige entgegenstehende Bedingungen des Kunden keine Anwendung finden.
  1. Das RB behält sich vor, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zuwiderhandlung des Kunden (Kunde für Bezeichnung auch als Gast) gegen die Hausordnung, grundsätzlich von seinem Hausrecht uneingeschränkt und jederzeit Gebrauch zu machen.
  1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
  1. Angebote des RB sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch eine schriftliche Buchungsbestätigung durch das RB, Buchungsplattform wie auch durch direkte Buchung am Check-In Schalter zustande. Durch den Check-In erkennen Sie die beiliegenden AGB´s + Hausordnung von RB an.
  2. Tritt der Besteller in Namen und auf Rechnung eines Dritten (Kunden) auf, so haftet der Besteller zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem RB eine Erklärung des entsprechenden Bestellers vorliegt.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung bedürfen der vorherigen Zustimmung des RB.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Z + MA am Anreisetag ab 17:00 Uhr in Anspruch zu nehmen und am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben. Danach kann das RB über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%.
  5. Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Bundesmeldegesetzes (BMG §29+§30) und des Baden-württembergisches Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz in seiner jeweils gültigen Fassung seine persönlichen Daten sowie meldeschein-relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über den Link vom Digitalen Meldeschein wahrheitsgemäß mitzuteilen, spätestens jedoch bei Anreise vor Ort. Zusätzlich muss beim Check-In am Check-In Schalter die Daten nochmalig geprüft und bei Bedarf korrigiert und dann persönlich unterschrieben werden.
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Es steht dem RB frei die Z + MA je nach gebuchter Übernachtungsgästeanzahl frei zu zuordnen, da die Ausstattung und Größe gleich sind.
  2. Die öffentlichen Bereiche gelten nicht als Bestandteil des geschlossenen Vertrages bei Buchung des Z + MA, es gelten trotzdem die Regeln lt. ABG + Hausordnung.

III. Zahlungsbestimmungen

  1. Es gelten die in der Buchungsbestätigung des RB enthaltenen Preise. Diese verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
  2. Das RB kann vom Kunden eine Vorauszahlung oder angemessene Sicherheiten verlangen.
  3. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben, behält sich das RB vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Zimmer pro Nacht ausgewiesen.
  4. Sofern keine festen Zahlungstermine vereinbart sind, haben Zahlungen für Gruppen und Veranstaltungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zu erfolgen. Bei Abschluss einer Gruppenreservierung können generell 50% des Gesamtumsatzes sofort bei Buchung fällig sein. Der Rest ist vor Ort vollständig bei Anreise zahlbar.
  5. Bei direkt Buchungen, welche die Gäste schon vor Ort sind bzw. weniger wie 30 Tage das Ankunftsdatum liegt sind die Rechnungen sofort nach Erhalt spätestens nach 3 Arbeitstagen zur Zahlung fällig.
  6. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Bei Zahlungsverzug ist das RB berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 5,00 € je Mahnschreiben zu erheben.
  7. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nicht.
  1. Haftung des Rose Boardinghouse (RB)
  1. Das RB haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z.B. Z + MK Überlassung, Verabreichung von Speisen und Getränken) haftet das RB bei grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Die Haftung des RB bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des RB auftreten, wird das RB bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Das RB empfiehlt keine Wertgegenstände und Geld im Z + MK liegen zu lassen. Der Kunde wird das RB rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinweisen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem RB Parkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem RB Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das RB nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer IV.1.
  3. Im Falle der nicht Verfügbarkeit eines öffentlichen Bereiches hat der Kunde keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung.
  1. Verhalten und Haftung des Kunden
  1. Das RB ist ein Nichtraucher-Boardinghouse. Der Kunde hat insbesondere Geruchsbelästigungen zu vermeiden (z. B. durch nicht gestattetes Rauchen oder Tiere) zu unterlassen.
  2. In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken sowie auf den Zimmern die Zubereitung von Speisen untersagt, ausgenommen davon sind die MK mit Teeküchen und die Allgemeinküche.
  3. Das Mitbringen von (Haus-)Tieren ist nur auf vorherige Anfrage gestattet. Ausnahme sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
  4. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar die durch ihn selbst sowie weitere Gäste und sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Für besondere Zimmerreinigungen wird eine Gebühr von 150,00 Euro belastet, ebenso die durch Feuerwehr zustande gekommenen Kosten von Einsätzen durch unerlaubtes Rauchen oder durch Rauchentwicklung und Auslösung des Rauchmelders in Form von Kochen oder anderweitige Quellen.
  1. Für den Kunden beschaffte Einrichtungen

Sofern das RB auf Veranlassung des Kunden technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es ausschließlich im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet dem Dritten gegenüber für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen. Er stellt das RB von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtung frei.

VII. Stornierung

  1. Storniert der Kunde die Buchung oder nimmt er die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ist das RB berechtigt, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu berechnen. Das RB kann die ersparten Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 100% des vereinbarten Nettopreises (vereinbarter Preis inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer) zu zahlen. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Bei Stornierung gelten die Stornierungsbedingungen lt. Jeweiliger Buchungsplattform bzw. bei direkt Buchung innerhalb 7 Tag vor Anreise, sowie bei Nichtanreise fallen Gebühren in Höhe von 100% des gebuchten Gesamtbetrags an. Bis 14 Tage vor Anreise fallen Gebühren in Höhe von 50% des gebuchten Gesamtbetrags an. Für Gruppen gelten 21 Tage vor Anreise 50%, 14 Tage vor Anreise 100%.
  2. Als Stornierung im Sinne von Abs. 1 gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise sowie eine Änderung der Teilnehmerzahl.
  3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch auf Zahlung nicht oder nicht in der geforderten Höhe (z.B. wegen ersparter Aufwendungen) entstanden ist.
  4. Bei Buchungen wird der Gesamtbetrag bereits zum Zeitpunkt der Buchung von der angegebenen Kreditkarte oder dem alternativen Zahlungsmittel abgebucht. Sollte eine Belastung nicht möglich sein, erlischt die Buchung.

VIII. Internet

Das RB betreibt einen Internetzugang per LAN und WLAN. Es gestattet dem Gast den Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthaltes im RB. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des RB und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in das System erklärt sich der Kunde mit den Nutzungsbedingungen einverstanden. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internets per LAN oder WLAN zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger.

  1. Sonderregelung für Rose Boardinghouse Aufnahmeverträge bis zum 31.12.2022 (Anreisetag maßgeblich) aufgrund von Corona, Pandemiesituationen und höherer Gewalt
  1. Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom RB zu vertreten sind) das RB in Gänze oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden können, liegt keine vom RB zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung oder des Verwaltungsaktes. Das RB verpflichtet sich, dem Kunden den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines solchen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Für das RB geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass das RB aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist das RB entschädigungsfrei berechtigt, sein RBangebot dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen, welches nur aus triftigem Grund abgelehnt werden darf. Ist dies dem RB nicht möglich oder zumutbar oder dem Kunden unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, den Aufenthalt kostenfrei abzusagen. Ist der RB betrieb in Gänze untersagt, ist das RB berechtigt, dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurückzutreten.
  2. Sollte der Kunde aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO oder behördlichen Quarantäne Verordnungen aufgrund einer Pandemie (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) den gebuchten Reisetermin nicht wahrnehmen können, so darf der Kunde sein Zimmer unabhängig von Staffelungen kostenfrei stornieren, soweit vom Kunden der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Kunden aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Kunden oder behördliche Empfehlungen, auf touristische Reisen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.
  1. Rücktrittsrecht des Rose Boardinghouse
  1. Das RB ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls,
    – höhere Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Pandemien (auch sich wiederholende Pandemien, wenn der Geschäftsbetrieb zuvor wieder ordentlich aufgenommen wurde), behördlichen Anordnungen, Maschinenausfall, Behinderung der Fahrwege oder sonstige ähnliche unabwendbare Vorkommnisse) oder andere vom RB nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    – Z + MK unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
    – das RB begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme von Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des RBs in der Öffentlichkeit oder gegenüber anderen Gästen gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des RBs zuzurechnen ist.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des RBs entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.
  1. Verjährung

Ansprüche gegen das RB verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des RBs, auch wenn der Kunde die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nimmt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Großbottwar. Auch in diesem Fall gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XIII. Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO

Die Bereitstellung von Daten ist für den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung erforderlich. Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Daten bereit zu stellen, allerdings kann dann kein Vertragsverhältnis zustande kommen. Datenverarbeitende Stelle und damit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO Ist: Rose Boardinghouse, Hauptstraße 1, 71723 Großbottwar

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten gem. Art 13 Abs. (1) lit. b) DSGVO

Marcus Schölkopf

post@rose-boarding.house

Wir verarbeiten folgende Datenkategorien:

  • Personen- und Adressdaten, Ausweisnummer
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Kreditkarten- und/oder Debitkartendaten
  • Informationen über den Aufenthalt des Gastes, spezielle Wünsche und Vorlieben (einschließlich bevorzugter Zimmertyp oder Etage, Urlaubsvorlieben, gewünschte Annehmlichkeiten, Sprachpräferenzen, Interessen, Hobbys, Alter der Kinder oder Begleiter und alle anderen Aspekte der genutzten Services)

Wir behalten uns vor, weitere, zur Bearbeitung erforderliche, Daten zu verarbeiten.

Im Zusammenhang mit der Verarbeitung können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden: Druck-, Versand-, Inkasso- und Marketingdienstleister, Datenarchivierer.

Wir haben nicht die Absicht, Ihre personenbezogenen Daten an ein Land außerhalb der Europäischen Union oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Die Daten werden entsprechend steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Datenkategorien sowie die Verarbeitungszwecke
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten
  • Recht auf Löschung für den Vertragszweck nicht mehr notwendiger oder unrechtmäßig verarbeiteter Daten
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten, Sie statt einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, das RB die Daten nicht mehr benötigt, Sie diese aber zur Geltendmachung von Rechten benötigen
  • Recht auf Widerspruch gegen Verarbeitungen, die im berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgen
  • Recht auf jederzeitigen Widerruf einer erteilten Einwilligung; durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt
  • Recht auf Überlassung der Sie betreffenden Daten, die Sie dem RB bereitgestellt haben und Recht auf ungehinderte Übermittlung dieser Daten an einen anderen Verantwortlichen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sorge- und Vertretungsberechtigte dürfen diese Rechte für ihre Kinder bzw. die Personen, die sie vertreten, wahrnehmen. Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen und kein Profiling statt. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung sind gegenüber den beschriebenen Zwecken keine Zweckänderungen beabsichtigt.

XIV. Verbraucherstreitbeilegung

Im Fall von Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen sind wir bestrebt, eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Das RB ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.