Der digitale Standard-Weg (Kostenfrei): Für die reibungslose Abwicklung ist die vollständige Durchführung unseres Online-Check-ins im Vorfeld erforderlich. Hierbei ist zwingend eine gültige Bank-, Kredit- oder Debitkarte in unserem System zu hinterlegen. Erst nach erfolgreichem und komplett durchgelaufenem Online-Check-in ist die Karte für eine automatische Sicherheitsleistung (Vorautorisierung) hinterlegt. Es findet dabei keine direkte Abbuchung statt; der Betrag wird 24 Stunden nach Ihrem Check-out automatisch wieder freigegeben. Für Sie entstehen auf diesem digitalen Weg weder Kosten noch ein zusätzlicher Aufwand.
Manuelle Kautionshinterlegung vor Ort: Sollte der Online-Check-In von Ihnen nicht oder nicht vollständig durchgeführt worden sein – sodass keine automatische Vorautorisierung der Karte erfolgen konnte –, wird der Kautionsbetrag direkt über unseren Check-In-Schalter als offener Posten angefordert und muss vor Ort beglichen werden. Da hierdurch für uns ein erhöhter manueller Verwaltungs- und Transaktionsaufwand sowie externe Zahlungsdienstleistergebühren entstehen, erheben wir in diesem Fall eine Aufwands- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 €.
Nach ordnungsgemäßem Aufenthalt – sofern keine Schäden, offenen Posten oder sonstigen zu verrechnenden Leistungen vorliegen – wird Ihnen der Kautionsbetrag abzüglich dieser Pauschale zurücküberwiesen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
Sollten Sie Ihren Aufenthalt im Nachgang verlängern oder einen Late-Checkout wünschen, aktualisiert sich die bereits ausgegebene Zimmerkarte nicht mehr automatisch; sie läuft zum ursprünglichen Zeitpunkt ab. Die Erstellung einer neuen Zimmerkarte für den verlängerten Zeitraum ist in diesem Fall erst nach vorheriger Freigabe durch unseren Support möglich.
Am Tag Ihrer Abreise lassen Sie die Zimmerkarte bitte einfach im Zimmer liegen. Sollten Sie dies vergessen haben, können Sie die Karte alternativ noch in den Briefkasten einwerfen, der sich direkt am Check-in-Schalter sowie am Nebeneingang befindet. Sollte eine Zimmerkarte verloren gehen, kann diese unkompliziert am Check-in-Schalter mithilfe Ihrer Reservierungsnummer gesperrt und eine neue Karte erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass gesperrte Karten danach nicht mehr neu beschrieben werden können und somit unbrauchbar sind. Für nicht abgegebene, verlorene oder durch Neuausstellung gesperrte Zimmerkarten erlauben wir uns, einen geringen Unkostenbeitrag von 10 Euro pro Karte zu erheben.
Folgen bei Zuwiderhandlung: Sollten Möbel (insbesondere Betten) entgegen diesem Verbot eigenmächtig umgestellt werden und dadurch eine reguläre Zimmerreinigung am Abreisetag unmöglich machen, führt dies zu einer notwendigen Sperrung des Zimmers für den darauffolgenden Tag sowie zu einem zusätzlichen personellen Aufwand für den Rückbau durch zwei Arbeitskräfte.
Schadensersatzpauschale: Für den dadurch entstehenden Aufwand (Zweitperson für den Rückbau/Wiederherstellung) und den Mietausfall durch die erforderliche Sperrung des Zimmers am Folgetag erheben wir eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € (bzw. bei tagesaktuellen Raten maximal in Höhe des entstandenen Mietausfalls zuzüglich des personellen Mehraufwands von 50,00 €). Dieser Betrag wird vorrangig mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden (z. B. geringerer Mietausfall) bzw. Aufwand entstanden ist.
Folgen bei Zuwiderhandlung & Verlassen des Tieres im Zimmer:
Sofortiger Hausverweis / Fristlose Kündigung: Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot (insbesondere auch beim unbefugten Zurücklassen von Tieren im Zimmer) behalten wir uns das Recht vor, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und einen sofortigen Hausverweis auszusprechen.
Keine Erstattung: Da die fristlose Kündigung durch ein schuldhaftes vertragswidriges Verhalten des Gastes herbeigeführt wird, erfolgt keinerlei Erstattung bereits gezahlter Übernachtungskosten (dies gilt ausdrücklich auch für gebuchte, nicht stornierbare Raten). Ein Anspruch auf Rückzahlung oder anteilige Verrechnung ist ausgeschlossen.
Sonderreinigung & verdeckte Schäden (z. B. Urin, Kratzspuren): Für die zwingend erforderliche, intensive Spezial-Grundreinigung (inklusive Entkeimung, Teppich-/Polsterreinigung und Neutralisation bei Tiergeruch oder -urin) erheben wir eine pauschale Sonderreinigungspauschale in Höhe von mindestens 150,00 €.
Mietausfall bei Unbewohnbarkeit: Sollte das Zimmer durch Verschmutzungen, Gerüche (z. B. Tierurin) oder Beschädigungen (z. B. Kratzspuren an Türen/Möbeln) vorübergehend nicht weitervermietbar sein, behalten wir uns die Geltendmachung des tatsächlichen Mietausfalls für die Tage der notwendigen Instandsetzung vor.
Beweislast / Feststellung: Der Gast haftet für sämtliche sichtbaren und verdeckten Schäden (insbesondere Urinflecken im Textilbereich/auf dem Boden und Kratzschäden). Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
Abweichende Personenanzahl / Nachträgliche Aufbettung: Sollten sich tatsächlich mehr Personen im Zimmer aufhalten, als in der Buchungsbestätigung hinterlegt sind, ist dies unverzüglich dem Haus zu melden. Für jede nicht gebuchte, aber anwesende Person berechnen wir den regulären Übernachtungspreis für die entsprechende Zimmerkategorie nach (unter Berücksichtigung der tatsächlichen Belegung) sowie eine Bearbeitungs- und Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 € pro zusätzlicher Person und angefangener Nacht für den dadurch entstehenden manuellen Aufwand bei der System- und Meldeschein-Nachtragung.
Tagesgäste & Besucher: Da unser Boardinghouse vollautomatisiert und ohne Rezeption betrieben wird, müssen zwingend auch Tagesgäste, Besucher sowie Teilnehmer von Meetings im Voraus namentlich angemeldet und vom Haus genehmigt werden. Für Tagesgäste und Besucher fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Person und Tag an.
Zweckentfremdung von Einzelzimmern (Erhöhter Verschleiß): Unsere Einzelzimmer und Einzelbetten sind explizit nur für die Nutzung durch eine Person ausgelegt. Wird ein Einzelzimmer unerlaubt von zwei oder mehr Personen genutzt (insbesondere für Kurzzeitaufenthalte, Tagesaktivitäten oder gemeinsame Übernachtungen trotz Einzelbelegungs-Buchung), führt dies zu einer massiven, vertragswidrigen Mehrabnutzung. Für diesen außerordentlichen Verschleiß berechnen wir eine Schadenspauschale in Höhe von 50,00 € pro Tag und Nacht.
Hinweis: Alle anfallenden Gebühren und Schadensersatzbeträge werden direkt von der hinterlegten Kaution einbehalten oder separat in Rechnung gestellt. Dem Gast bleibt in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
Hintergrund & Sicherheit: Aufgrund des rezeptionslosen Betriebs, der sensiblen Rauchmeldertechnik und zum Schutz aller Gäste im Haus wird ein striktes Brandverbot durchgesetzt.
Folgen bei Zuwiderhandlung & Kostenübernahme: Sollte durch das Entzünden von Kerzen oder offenem Feuer ein Fehlalarm, ein Feuerwehreinsatz oder ein Schaden verursacht werden, haftet der Gast in unbeschränkter Höhe für sämtliche daraus resultierenden Kosten (z. B. Feuerwehreinsatz, Techniker, evtl. Evakuierungs- oder Instandsetzungskosten). Darüber hinaus erheben wir bei Zuwiderhandlung eine pauschale Aufwands- und Sonderreinigungsgebühr in Höhe von mindestens 150,00 €. Dem Gast bleibt in diesem Fall ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.