Hausordnung

 
 
Online-Check-In & Meldeschein:
Für unseren vollautomatisierten Self-Check-in (ohne Rezeption) ist im Vorfeld zwingend ein "Online-Check-In" über unser System erforderlich. Den entsprechenden Link hierzu erhalten Sie bequem mit Ihrer Buchungsbestätigung beziehungsweise in der Anreise-E-Mail. Über diesen Link stellen Sie die erforderlichen Daten (Adressdaten sowie Ausweisdaten Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins) zur Verfügung. Zudem benötigen wir eine gültige E-Mail-Adresse für den Versand der Reservierungsbestätigung und der Rechnung.
 
Hinweis zum Check-In vor Ort: Beim Check-In direkt am Check-In-Schalter wird Ihre Ausweisnummer nochmals abgefragt. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Herkunftsland vor Ort persönlich ausgewählt und der Meldeschein durch eine handschriftliche Unterschrift bestätigt werden muss.

Kaution & Sicherheitsleistung:
Um allen Gästen stets ein sauberes und rauchfreies Boardinghouse zu bieten, erheben wir eine Kaution in Höhe von 150,00 € pro Zimmer.
  • Der digitale Standard-Weg (Kostenfrei): Für die reibungslose Abwicklung ist die vollständige Durchführung unseres Online-Check-ins im Vorfeld erforderlich. Hierbei ist zwingend eine gültige Bank-, Kredit- oder Debitkarte in unserem System zu hinterlegen. Erst nach erfolgreichem und komplett durchgelaufenem Online-Check-in ist die Karte für eine automatische Sicherheitsleistung (Vorautorisierung) hinterlegt. Es findet dabei keine direkte Abbuchung statt; der Betrag wird 24 Stunden nach Ihrem Check-out automatisch wieder freigegeben. Für Sie entstehen auf diesem digitalen Weg weder Kosten noch ein zusätzlicher Aufwand.

  • Manuelle Kautionshinterlegung vor Ort: Sollte der Online-Check-In von Ihnen nicht oder nicht vollständig durchgeführt worden sein – sodass keine automatische Vorautorisierung der Karte erfolgen konnte –, wird der Kautionsbetrag direkt über unseren Check-In-Schalter als offener Posten angefordert und muss vor Ort beglichen werden. Da hierdurch für uns ein erhöhter manueller Verwaltungs- und Transaktionsaufwand sowie externe Zahlungsdienstleistergebühren entstehen, erheben wir in diesem Fall eine Aufwands- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 €.

Nach ordnungsgemäßem Aufenthalt – sofern keine Schäden, offenen Posten oder sonstigen zu verrechnenden Leistungen vorliegen – wird Ihnen der Kautionsbetrag abzüglich dieser Pauschale zurücküberwiesen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.

An- und Abreisezeiten / Check-in- und Check-out-Zeiten:
Der standardmäßige Check-in ist ab 17:00 Uhr möglich, und der Standard-Check-out ist bis 10:00 Uhr vorgesehen. Gäste haben die Möglichkeit, im Vorfeld vor dem Check-in einen Early Check-in wie auch einen Late Check-out zu buchen. Sollten abweichende Check-in- oder Check-out-Zeiten gebucht bzw. hinterlegt worden sein, können diese über den Link zur Buchung in der jeweiligen Buchungsbestätigung abgerufen werden.
 
Wichtiger Hinweis zu den Display-Anzeigen: Bitte beachten Sie, dass am Check-in-Schalter bzw. Kiosk standardmäßig immer nur 17:00 Uhr für den Check-in und 10:00 Uhr für den Check-out angezeigt werden und abweichende Zeiten dort technisch bedingt nicht erscheinen. Die tatsächlichen, für Sie programmierten Uhrzeiten Ihrer Zimmerkarte werden stattdessen in Echtzeit in Ihrer Buchungsbestätigung aktualisiert und können dort jederzeit abgelesen werden.
Sollte der Check-out nicht wie vereinbart rechtzeitig erfolgen, ist das Haus unbedingt zu informieren, um eventuell eine Verlängerung der Buchung zu ermöglichen. Die Kontaktaufnahme hierfür ist ganz einfach über das Feld „Kontaktieren Sie uns“ möglich, welches sich in jeder automatischen E-Mail unseres Buchungssystems befindet (insbesondere in Ihrer Buchungsbestätigung, der Anreise-E-Mail sowie in der E-Mail zum Online-Check-In). Erfolgt keine rechtzeitige Information und wird das Zimmer nicht geräumt, wird automatisch der darauffolgende Tag für die gleiche Zimmerkategorie in Rechnung gestellt.
 
Zimmerkarten und Check-in-Prozess
Da unser Boardinghouse über einen vollständig automatisierten Self-Check-in-Schalter (ohne Rezeption) verfügt, erfolgt die Programmierung Ihrer Zimmerkarte direkt vor Ort. Bitte beachten Sie, dass der Programmiervorgang am Terminal ca. 10 bis 15 Sekunden in Anspruch nehmen kann. Dabei werden das genaue Abreisedatum und die Uhrzeit des Checkouts automatisch auf der Karte hinterlegt. Im Rahmen des Check-in-Prozesses können maximal zwei Zimmerkarten kostenlos erstellt werden. Nach der Ausgabe haben Sie exakt 10 Sekunden Zeit, um die Karte aus dem Schacht zu entnehmen – andernfalls zieht der Automat sie aus Sicherheitsgründen automatisch wieder ein und der Vorgang muss von vorne gestartet werden. Um die Türen zu öffnen, heben Sie die Karte nach dem Check-in einfach an das elektronische Türschloss.

Sollten Sie Ihren Aufenthalt im Nachgang verlängern oder einen Late-Checkout wünschen, aktualisiert sich die bereits ausgegebene Zimmerkarte nicht mehr automatisch; sie läuft zum ursprünglichen Zeitpunkt ab. Die Erstellung einer neuen Zimmerkarte für den verlängerten Zeitraum ist in diesem Fall erst nach vorheriger Freigabe durch unseren Support möglich.

Am Tag Ihrer Abreise lassen Sie die Zimmerkarte bitte einfach im Zimmer liegen. Sollten Sie dies vergessen haben, können Sie die Karte alternativ noch in den Briefkasten einwerfen, der sich direkt am Check-in-Schalter sowie am Nebeneingang befindet. Sollte eine Zimmerkarte verloren gehen, kann diese unkompliziert am Check-in-Schalter mithilfe Ihrer Reservierungsnummer gesperrt und eine neue Karte erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass gesperrte Karten danach nicht mehr neu beschrieben werden können und somit unbrauchbar sind. Für nicht abgegebene, verlorene oder durch Neuausstellung gesperrte Zimmerkarten erlauben wir uns, einen geringen Unkostenbeitrag von 10 Euro pro Karte zu erheben.

Möbel & Einrichtung:
Es ist strengstens untersagt, Betten oder andere Möbelstücke (insbesondere schwere Boxspringbetten) zu verschieben oder umzubauen. Unser Housekeeping wird als Einzelperson geführt, weshalb das eigenmächtige Verschieben schwerer Möbel den regulären Reinigungs- und Betriebsablauf massiv blockiert und den Einsatz von zwei Personen sowie eine zeitaufwendige Wiederherstellung des Raumes erfordert.
  • Folgen bei Zuwiderhandlung: Sollten Möbel (insbesondere Betten) entgegen diesem Verbot eigenmächtig umgestellt werden und dadurch eine reguläre Zimmerreinigung am Abreisetag unmöglich machen, führt dies zu einer notwendigen Sperrung des Zimmers für den darauffolgenden Tag sowie zu einem zusätzlichen personellen Aufwand für den Rückbau durch zwei Arbeitskräfte.

  • Schadensersatzpauschale: Für den dadurch entstehenden Aufwand (Zweitperson für den Rückbau/Wiederherstellung) und den Mietausfall durch die erforderliche Sperrung des Zimmers am Folgetag erheben wir eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € (bzw. bei tagesaktuellen Raten maximal in Höhe des entstandenen Mietausfalls zuzüglich des personellen Mehraufwands von 50,00 €). Dieser Betrag wird vorrangig mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden (z. B. geringerer Mietausfall) bzw. Aufwand entstanden ist.

Fahrräder & E-Bikes:
Das Mitnehmen von Fahrrädern sowie E-Bikes in die Zimmer ist strengstens verboten. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die im Außenbereich dafür vorgesehenen Fahrradständer, an denen Sie Ihre Räder sicher deponieren und anschließen können.

Haustiere:
Das Mitbringen und Unterbringen von Haustieren jeglicher Art (Hunde, Katzen etc.) ist im gesamten Boardinghouse striktstens verboten. Unser Betrieb wird vollständig automatisiert und ohne besetzte Rezeption geführt; zudem erfordern unsere kompakten Zimmer und schmalen Flure ein absolut tierfreies Umfeld – insbesondere zum zwingenden Schutz nachfolgender Gäste mit schweren Tierhaarallergien. Ausgenommen hiervon sind amtlich anerkannte Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde, die zwingend im Vorfeld angemeldet werden müssen.
  • Folgen bei Zuwiderhandlung & Verlassen des Tieres im Zimmer:

    1. Sofortiger Hausverweis / Fristlose Kündigung: Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot (insbesondere auch beim unbefugten Zurücklassen von Tieren im Zimmer) behalten wir uns das Recht vor, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und einen sofortigen Hausverweis auszusprechen.

    2. Keine Erstattung: Da die fristlose Kündigung durch ein schuldhaftes vertragswidriges Verhalten des Gastes herbeigeführt wird, erfolgt keinerlei Erstattung bereits gezahlter Übernachtungskosten (dies gilt ausdrücklich auch für gebuchte, nicht stornierbare Raten). Ein Anspruch auf Rückzahlung oder anteilige Verrechnung ist ausgeschlossen.

    3. Sonderreinigung & verdeckte Schäden (z. B. Urin, Kratzspuren): Für die zwingend erforderliche, intensive Spezial-Grundreinigung (inklusive Entkeimung, Teppich-/Polsterreinigung und Neutralisation bei Tiergeruch oder -urin) erheben wir eine pauschale Sonderreinigungspauschale in Höhe von mindestens 150,00 €.

    4. Mietausfall bei Unbewohnbarkeit: Sollte das Zimmer durch Verschmutzungen, Gerüche (z. B. Tierurin) oder Beschädigungen (z. B. Kratzspuren an Türen/Möbeln) vorübergehend nicht weitervermietbar sein, behalten wir uns die Geltendmachung des tatsächlichen Mietausfalls für die Tage der notwendigen Instandsetzung vor.

    5. Beweislast / Feststellung: Der Gast haftet für sämtliche sichtbaren und verdeckten Schäden (insbesondere Urinflecken im Textilbereich/auf dem Boden und Kratzschäden). Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Sauberkeit & Abnahme:
Die Unterkunft muss bei der Abreise in einem sauberen und ordentlichen Zustand hinterlassen werden.

Beschädigungen, Kautionsverrechnung & Elektronische Türschlösser:
Eventuelle Beschädigungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch vor dem Auszug gemeldet werden. Wir behalten uns vor, die Kosten für Schäden, Inventarverlust oder erforderliche Sonderreinigungen direkt mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. Reicht der Kautionsbetrag nicht aus, werden die verbleibenden Kosten nachgefordert.
 
Hinweis zu den elektronischen Türschlössern: Für die Bedienung des Türschlosses ist auf der Innenseite extra eine Bedienungsanleitung hinterlegt. Das Türschloss kann auch bei nicht abgeschlossenem Zustand von außen nicht durch andere Gäste mit der Zimmerkarte geöffnet werden. Sollte ein elektronisches Türschloss mechanisch – insbesondere durch ein unzulässiges Überdrehen der Privacy-Funktion – beschädigt werden, wird das Schloss im Nachgang mit 350,00 € sowie einer Schadenspauschale von 150,00 € für die Neuprogrammierung und den Austausch des Schlosses in Rechnung gestellt (wobei dem Gast der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet bleibt).
 
Heizung, Raumsteuerung & Wohnraumbelüftung:
Jedes Zimmer verfügt über eine ökologische Wohnraumbelüftung, die über einen energieeffizienten Wärmetauscher mit Wärmerückgewinnung arbeitet. Hierbei wird die verbrauchte Luft gezielt aus dem Nassraum abgezogen und dem Zimmer frische Luft zugeführt, die zusätzlich über entsprechende Feinfilter gesäubert wird. Dank dieses vollautomatischen 24/7-Systems ist das Öffnen der Fenster grundsätzlich nicht notwendig, um eine optimale Frischluftzufuhr zu gewährleisten.
 
Die in den Zimmern installierten Heizkörperthermostate, Displays sowie die Homematic-Fenstergeräte sind fest auf den energie- und betriebsoptimierten Betrieb des Boardinghouses eingestellt und dürfen von Gästen weder manipuliert noch gewaltsam verstellt werden. Insbesondere das komplette Abdrehen des Thermostats oder jegliche sonstige Manipulation an den Thermostaten, Displays und Fenstergeräten ist untersagt. Sollte durch eine solche unzulässige Manipulation eine Instandsetzung oder Neuprogrammierung erforderlich werden, wird der Austausch des Heizkörperthermostats inklusive der notwendigen Neuprogrammierung mit einer Aufwandspauschale von 100,00 € in Rechnung gestellt (wobei dem Gast der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet bleibt).

Belegung & Besucher:
Die Unterkunft darf ausschließlich mit der in der jeweiligen Buchungsbestätigung verbindlich angegebenen und bezahlten Personenanzahl genutzt werden. Unser System kalkuliert die Preise, Rabatte (z. B. bei Einzelbelegung) sowie die Kurtaxe/Meldedaten basierend auf dieser Angabe.
  • Abweichende Personenanzahl / Nachträgliche Aufbettung: Sollten sich tatsächlich mehr Personen im Zimmer aufhalten, als in der Buchungsbestätigung hinterlegt sind, ist dies unverzüglich dem Haus zu melden. Für jede nicht gebuchte, aber anwesende Person berechnen wir den regulären Übernachtungspreis für die entsprechende Zimmerkategorie nach (unter Berücksichtigung der tatsächlichen Belegung) sowie eine Bearbeitungs- und Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 € pro zusätzlicher Person und angefangener Nacht für den dadurch entstehenden manuellen Aufwand bei der System- und Meldeschein-Nachtragung.

  • Tagesgäste & Besucher: Da unser Boardinghouse vollautomatisiert und ohne Rezeption betrieben wird, müssen zwingend auch Tagesgäste, Besucher sowie Teilnehmer von Meetings im Voraus namentlich angemeldet und vom Haus genehmigt werden. Für Tagesgäste und Besucher fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Person und Tag an.

  • Zweckentfremdung von Einzelzimmern (Erhöhter Verschleiß): Unsere Einzelzimmer und Einzelbetten sind explizit nur für die Nutzung durch eine Person ausgelegt. Wird ein Einzelzimmer unerlaubt von zwei oder mehr Personen genutzt (insbesondere für Kurzzeitaufenthalte, Tagesaktivitäten oder gemeinsame Übernachtungen trotz Einzelbelegungs-Buchung), führt dies zu einer massiven, vertragswidrigen Mehrabnutzung. Für diesen außerordentlichen Verschleiß berechnen wir eine Schadenspauschale in Höhe von 50,00 € pro Tag und Nacht.

Hinweis: Alle anfallenden Gebühren und Schadensersatzbeträge werden direkt von der hinterlegten Kaution einbehalten oder separat in Rechnung gestellt. Dem Gast bleibt in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Elektrogeräte:
Es dürfen keine selbst mitgebrachten Elektrogeräte in der Unterkunft verwendet werden (z. B. Küchengeräte, Wasserkocher, Reiskocher, Kochplatten/Herd, Kühlboxen, Klimageräte, Heizgeräte, Radiatoren, Infrarotheizungen usw.). Ladegeräte für Mobiltelefone, Computer und Tablets sind von dieser Regelung ausgenommen.
 
Wäsche:
Das Waschen und Trocknen von Wäsche ist in den Zimmern strengstens verboten. Hierfür steht Ihnen eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner im Erdgeschoss zur Verfügung.
 
Zusatzleistungen:
Die Nutzung weiterer Dienstleistungen kann vor Ort oder im Vorfeld hinzugebucht werden (z. B. Zimmerreinigung, Wechsel von Handtüchern/Bettwäsche, Fahrradverleih etc.). Die Gebühr für die Küchennutzung beträgt 15,00 € pro Zimmer/Nacht, sofern das Zimmer über eine eigene Teeküche verfügt. Die Zimmer 12, 13, 14, 15 und 16 verfügen über keine eigene Teeküche und dürfen die Gemeinschaftsküche daher kostenneutral nutzen.
 
Küchennutzung:
Bei der Benutzung der Gemeinschaftsküche ist zwingend darauf zu achten, diese nach jedem Gebrauch wieder in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Gebrauchtes Geschirr ist eigenständig in die Spülmaschine einzuräumen; das Starten der Spülmaschine erfolgt im Anschluss durch unser Housekeeping. Beim Verlassen der Küche ist zudem unbedingt darauf zu achten, dass das Licht ausgeschaltet wird.
 
Rauchverbot:
Das Rauchen (Zigaretten, Shisha, Pfeifen, Zigarren sowie E-Zigaretten und Verdampfer) ist im gesamten Gebäude strengstens verboten. Im Außenbereich ist das Rauchen nur im Bereich der Eingänge und auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt. Wir bitten dringend darum, Zigaretten- und Tabakreste nicht auf dem Boden zu entsorgen, sondern die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot im Gebäude wird eine Sonderreinigungs- und Entlüftungspauschale in Höhe von mindestens 150,00 € erhoben (wobei dem Gast der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet bleibt).
 
Rauchmelder & Fehlalarme:
Sollten durch Rauchen, Kochen oder ein anderes Fehlverhalten die Rauchmelder ausgelöst werden, werden alle daraus resultierenden tatsächlichen Kosten (Feuerwehreinsatz, Techniker, zusätzliche Sonderreinigung) dem Gast vollständig in Rechnung gestellt.
 
Kerzen & Offenes Feuer:
Das Entzünden und Benutzen von Kerzen, Teelichtern, Räucherstäbchen, Shishas, offenem Feuer sowie das Hantieren mit brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen ist im gesamten Gebäude (inklusive aller Zimmer, Flure und Gemeinschaftsräume) sowie im gesamten Außenbereich (Terrassen, Eingangsbereiche, Höfe etc.) strengstens verboten.
  • Hintergrund & Sicherheit: Aufgrund des rezeptionslosen Betriebs, der sensiblen Rauchmeldertechnik und zum Schutz aller Gäste im Haus wird ein striktes Brandverbot durchgesetzt.

  • Folgen bei Zuwiderhandlung & Kostenübernahme: Sollte durch das Entzünden von Kerzen oder offenem Feuer ein Fehlalarm, ein Feuerwehreinsatz oder ein Schaden verursacht werden, haftet der Gast in unbeschränkter Höhe für sämtliche daraus resultierenden Kosten (z. B. Feuerwehreinsatz, Techniker, evtl. Evakuierungs- oder Instandsetzungskosten). Darüber hinaus erheben wir bei Zuwiderhandlung eine pauschale Aufwands- und Sonderreinigungsgebühr in Höhe von mindestens 150,00 €. Dem Gast bleibt in diesem Fall ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Mülltrennung & Entsorgung:
Die im Haus bereitgestellten Müllbehälter sind entsprechend der vorgesehenen Mülltrennung zu verwenden. Bei erheblicher Missachtung der Mülltrennung oder außergewöhnlicher Verschmutzung erheben wir eine Aufwands- und Entsorgungspauschale in Höhe von 50,00 € (wobei dem Gast der Nachweis gestattet bleibt, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist). Die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gefahrstoffen oder sonstigem Sondermüll über die hauseigenen Müllbehälter ist strengstens untersagt (Mindestgebühr 150,00 € zzgl. tatsächlicher Entsorgungskosten).
 
Nachtruhe:
Ab 22:00 Uhr gilt in allen Zimmern, Fluren und auf dem Außengelände die Nachtruhe. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen. Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal.
 
Verbindlichkeit:
Die Einhaltung dieser Hausregeln ist verbindlich. Bei Missachtung kann ein Ausschluss bzw. die fristlose Kündigung des Beherbergungsvertrages erfolgen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge aufgrund des schuldhaften Verhaltens nicht erstattet. Mit der Buchung der Unterkunft sowie zusätzlich mit dem Check-in am Check-in-Kiosk bestätigen Sie diese Hausordnung vollumfänglich.
 
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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